Impfungen für Geflügel

 

Impfungen von Geflügel sind oftmals nicht nur sinnvoll, sondern zum Teil auch rechtlich vorgeschrieben. Die rechtlichen Bestimmungen wurden zwar für Betriebe entworfen, gelten aber auch für Rasse- und Hobbyzüchter. Auf Ausstellungen und Tiermärkten dürfen Tiere ohne Impfschutz nicht zugelassen werden. Zu beachten sind auch die zeitlichen Abstände zwischen Impfung und Ausstellung. Als Faustregel gilt: mindestens 6 Wochen vor der Ausstellung sollten die Impfungen abgeschlossen sein. Genauere Informationen und individuelle Vorschriften geben die Veranstalter bekannt.

 

Die Impfempfehlungen und Vorschriften, mit welchen Impfstoffen geimpft werden darf, ändern sich leider ständig.

Die Tierseuchenkasse hat einen Ratgeber für Hobbyhühnerhalter herausgegeben. Aber auch Puten und Tauben müssen gegen bestimmte Viruserkrankungen geimpft werden.

 

Puten und Hühner müssen nach einer Grundimmunisierung im Küken-/Jungtieralter jährlich gegen die Newcasle Erkrankung mit einem Totimpfstoff (Injektion) geimpft werden.

 

Tauben müssen nach einer Grundimmunisieruung im Kükenalter jährlich gegen Paramyxovirose und Paratyphus geimpft werden.

 

Über mögliche Nebenwirkungen und eventuell zu beachtende Wartezeiten für den Verzehr von Eiern oder Fleisch nach der Impfung informieren die Hersteller der Impfstoffe wie zum Beispiel

MSD-Tiergesungheit oder IDT-Biologika.

 

 

Impfungen für Kaninchen

Verpflichtende Impfungen für Kaninchen in der Hobbyhaltung gibt es nicht.

 

Soll das Kaninchen jedoch auf Ausstellungen gezeigt werden, muss es gegen Myxomatose (Kaninchenpest) und Rabbit Haemorrhagic Disease (RHD, Chinaseuche) geimpft sein. 

 

Wie beim Geflügel erfolgt die Grundimmunisierung im Jugendalter (da Kaninchen Säugetiere sind, macht eine Impfung erst Sinn, wenn die mütterlichen Antikörper abgeklungen sind, ca 3 Monate nach Geburt). Danach erfolgt eine Boosterimpfung und eine jährliche Auffrischimpfung.